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Rente & Leben

Riester-Rente

Riester-Rente

Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?

Riester-Förderung für alle Arbeitnehmer
Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose.

Staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern, sofern sie sich für einen eigenen Alters­vorsorgevertrag entscheiden - z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police.

Als Selbstständiger oder Freiberufler hat man nur dann Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen einer Riester-Rente, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.


Rürup-Rente ist auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten
Nicht gefördert werden Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Per­sonen, die bereits eine Rente aufgrund ihres Alters, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen.

Altersvorsorge

Alters­vorsorge

Ihre Wunsch-Rente:
Riester-Rente

Riester-Rente

Ihre Wunsch-Rente:
Rente gegen Einmalzahlung

Rente gegen Einmal­zahlung

Ihre Wunsch-Rente:
Sterbegeld

Ster­be­geld

Ihr Geburts­datum:
Risikolebensversicherung

Risiko­lebens­ver­si­che­rung

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